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Letzte Änderung:
22.07.2011, 17:42 Uhr
RAe Müller & Müller

Die Pfändungsfreigrenzen wurden zum 01.07.2011 angehoben:

1. Der Grundbetrag beträgt nun 1.028,89 €

2. Bei Unterhaltspflichten:

a) Nun 387,22 € für die erste unterhaltsberechtigte Person.

b) Jeweils weitere 215,73 € für jede weitere unterhaltsberechtigte Person.